Wir bilden Sie in folgenden Klassen aus:

Klasse:
Fahrzeug:
Alter:
Bemerkung:
A
Krafträder mit und ohne Beiwagen, mindestens 50ccm, mindestens 45km/h, zunächst beschränkt auf 25kW (34PS), nach zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
18
Einschluß: A1 und M
A direkt
wie A,
aber: keine Beschränkung
(Abbildung)
25
Direkteinstieg in
unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahren
A1
Leichtkrafträder mit mindestens 50ccm und höchstens 125ccm, bis 11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: bis 80km/h
16
Einschluß: M
M
Kleinkrafträder (Mopeds, Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50ccm und bis 45km/h
16
Einschluß:keine
B
Kfz bis 3500kg, mit Anhänger bis 750kg, höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz,
Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zG bis 3500kg, wobei zG Anhänger < Leermasse des ziehenden Fahrzeuges.
(zG=Zulässiges Gesamtgewicht)
18
Grundvoraussetzung für alle
anderen Kraftwagenklassen
Einschluß: L und M
BE
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger > 750kg und Kombination, die nicht unter Kl. B fällt
18
Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen
Anhängerlast=<1,5fache der
zG des ziehenden Fahrzeuges
Einschluß: kein
Vorbesitz der Kl. B notwendig
L
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 35km/h
16
Einschluß: keine