Mit Wirkung vom 01. März 2006 hat die Landesregierung des Freistaates Sachsen die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszuständigkeitsverordnung (StVZuVO) beschlossen. Damit wird das "Begleitete Fahren ab 17" im Freistaat Sachsen ermöglicht. |
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Fahrplan zum Führerschein: |
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Ab 16 1/2 Führerscheinausbildung in der Fahrschule für die Klasse B
bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein
Jahr früher
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Voraussetzungen:
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· keine Bedenken gegen die Fahreignung
· Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (i.d.R. der Eltern) |
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Auflagen:
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·Benennung einer oder mehrer Begleitperson(en),
- die das 30. Lebensjahr vollendet haben - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und - nicht mit mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind |
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Fahrerlaubnisprüfung:
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· Theorie: frühestens drei Monate vor dem 17. Lebensjahr
· Praxis: frühestens einen Monat vor dem 17. Lebensjahr |
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Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
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· Aushändigung einer Prüfbescheinigung
(Führerscheinersatzdokument)
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Die Anmeldung erfolgt in der Fahrschule.
Wir halten alle erforderlichen Unterlagen für Sie bereit. |
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Wir beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um
das "Fahren ab 17" in einem persönlichen Gespräch. |
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